31. Juli 2010

Spanisch: Einführung
Prüfungsprogramm
Prüfungsgebühren


Spanisch: Einführung

Die Spanisch-Schweizerische Handelskammer ist von der Handelskammer in Madrid und der Universität Alcalá (Madrid) in der Schweiz als Prüfungsorgan, Beauftragte, Partnerin und Vertreterin zur Erteilung von Zertifikaten in Wirtschaftsspanisch in den verschiedenen Sprachstufen ausgewählt worden.

Die Handelskammer in Madrid bietet seit 1978 Zertifikate an, die ausreichende Kenntnisse der spanischen Sprache in dem Fachgebiet der Handels- und Wirtschaftssprache nachweisen. Seit 1995, infolge der Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Universität Alcalá (eine der ältesten und angesehensten Universitäten Spaniens), geniessen besagte Abschlüsse wieder akademischen Wert und sind auf der ganzen Welt hoch angesehen. Diese Abschlüsse befriedigen somit die grosse Nachfrage nach Erlernung und Anerkennung der Wirtschaftssprache und stellen den Unternehmen ein zuverlässiges Mittel zur Beurteilung der fachlichen Sprachkenntnisse ihrer Mitarbeiter zur Verfügung.

Folgende Abschlüsse können durch Ablegung der Prüfungen in Wirtschaftsspanisch erlangt werden:

Certificado Básico de Español de los Negocios
  Nachweis von Grundkenntnissen der spanischen Sprache mit einem Minimum an besonderen Kenntnissen der Wirtschaftssprache, ausreichend für die grundlegendsten Tätigkeiten des Geschäftsalltags. Bestätigung von Kenntnissen der spanischen Sprache, die dem Teilnehmer die Kommunikation in Situationen des alltäglichen Lebens und in einfachen Situationen der wirtschaftlichen und administrativen Tätigkeit innerhalb des Unternehmens erlauben.
Certificado Superior de Español de los Negocios
  Nachweis einer guten Beherrschung der spanischen Sprache und Kenntnisse der in der Geschäftswelt gebräuchlichen Terminologie. Bestätigung der Sprachkompetenz des Spanischen im Bereich des Geschäftsalltags und der Unternehmenswelt, sowohl schriftlich als auch mündlich.
Diploma de Español de los Negocios
  Nachweis der Sprachkompetenz des Spanischen mit einem hohen Spezialisierungsgrad in der Wirtschaftssprache. Bestätigung fundierter Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Verwaltung Spaniens und Lateinamerikas, wofür eine umfassende Beherrschung der Sprache, einschliesslich der Fachsprache, erforderlich ist.
Certificado Básico de Español del Turismo
  Nachweis von Grundkenntnissen der Fachsprache im Tourismus, mit ausreichenden Sprachkenntnissen für die grundlegende Kommunikation sowohl schriftlicher als auch mündlicher Art in den Geschäftsbereichen Hotel- und Restaurantwesen sowie Tourismus.
Certificado Superior de Español del Turismo
  Nachweis einer guten Beherrschung der spanischen Sprache und Kenntnisse der Fachsprache, sowohl mündlich als auch schriftlich, in den Geschäftsbereichen des Hotel- und Restaurantwesens sowie Tourismus.


Seit dem Frühjahr 2002 sind die Prüfungen zur Erlangung der Zertifikate und des Diploms unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bewertungskonzepte innerhalb der neuesten didaktischen Strömungen überarbeitet sowie an die Vorgaben im Studienplan des Instituto Cervantes angepasst worden.

Zur Vorbereitung der Prüfungen stellen wir Ihnen Texte zur Verfügung, die aus Aufgaben früherer Prüfungen zusammengestellt wurden und den drei Sprachstufen entsprechen (Cuadernos de Ejercicios Resueltos I, Certificado Básico de Español de los Negocios; Cuadernos de Ejercicios Resueltos II, Certificado Superior de Español de los Negocios; Cuadernos de Ejercicios Resueltos III, Diploma de Español de los Negocios). Sie stehen Ihnen auf unserer Website im Bereich Veröffentlichungen zur Verfügung.

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PRÜFUNGSPROGRAMM

Die Offizielle Spanisch-Schweizerische Handelskammer möchte den Zugang zu den Prüfungen für das Diplom/Zertifikat "Español de los Negocios" erleichtern. Sie hat deshalb ein flexibles Prüfungsprogramm ausgearbeitet, dessen Prüfungstermine sich den beruflichen, persönlichen oder institutionellen Bedürfnissen der interessierten Einzelpersonen, Unternehmen oder Institutionen anpassen lassen.

Es werden zwei Arten von Prüfungen angeboten:

1. ORDENTLICHE PRÜFUNGEN

Die Prüfungen für Einzelpersonen finden zweimal jährlich statt: im ersten und im vierten Quartal des Jahres. Die Prüfungsausschreibung erfolgt mindestens 90 Tage vor dem Prüfungsdatum und enthält alle nötigen Informationen über die Anmeldebedingungen sowie das Datum und den Ort der Prüfungen. Der volle Ausschreibungstext wird auf der Website der Handelskammer veröffentlicht und ihren Mitgliedern sowie allen anderen Personen und Institutionen, die auf dem Sekretariat der Kammer darum ersucht haben, per Post zugestellt.

2. AUSSERORDENTLICHE PRÜFUNGEN

Schulen, Instituten, Universitäten und Unternehmen bietet die Handelskammer die Möglichkeit, die Prüfungen von einer geschlossenen Gruppe ablegen zu lassen. In diesem Fall können die Prüfungen am gewünschten Termin am Sitz der interessierten Institution oder an einem anderen Ort durchgeführt werden.

Die Durchführung ausserordentlicher Prüfungen unterliegt folgenden Bedingungen:

• Die Institution, welche die Durchführung der Prüfungen verlangt, muss mindestens 5 Personen anmelden.
• Das Gesuch um Durchführung der Prüfungen muss mindestens 60 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin gestellt werden.
• Die Prüfungen können irgendwo in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt werden.
• Zu rein informativen Zwecken gibt die Handelskammer auf ihrer Website die Durchführung der Prüfung und den Namen der gesuchstellenden Institution bekannt. Die gesuchstellende Institution kann die Handelskammer allerdings bitten, von einer Veröffentlichung abzusehen.
• Auf den Prüfungsgebühren wird ein Rabatt gewährt (siehe unten).

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PRÜFUNGSGEBÜHREN

1. ORDENTLICHE PRÜFUNGEN

Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 225.–. Mitglieder der Handelskammer erhalten 10 % Rabatt.

Die Prüfungsgebühr ist innert 10 Tagen nach der Anmeldung zu bezahlen, spätestens jedoch 5 Tage vor der Durchführung der Prüfung.

Bezahlte Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Kann der Kandidat die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ablegen, ist er gegen Vorlegung eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses berechtigt, sie am nächsten ordentlichen Prüfungstermin abzulegen.


2. AUSSERORDENTLICHE PRÜFUNGEN

Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 202.50 pro angemeldeten Kandidaten.

Die Prüfungsgebühren für alle angemeldeten Kandidaten sind innert 10 Tage nach der Prüfungsanmeldung en bloc zu bezahlen, spätestens jedoch 20 Tage vor der Durchführung der Prüfung.

Bezahlte Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Kann ein Kandidat die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ablegen, ist er gegen Vorlegung eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses berechtigt,

(i) sie am nächsten ausserordentlichen, von derselben Institution beantragten Prüfungstermin abzulegen;

(ii) sie am nächsten ordentlichen Prüfungstermin der Handelskammer gegen Nachzahlung von Fr. 40.– abzulegen.

Institutionen, die ausserhalb der Stadt Zürich die Durchführung einer ausserordentlichen Prüfung wünschen, haben der Handelskammer die entsprechenden Bahnbillette der Prüfungsexperten von der Stadt Zürich bis zum Prüfungsort zu vergüten.


C. VORBEREITUNGSMATERIAL

Die Handelskammer stellt den Spanischlernenden und lehrenden Übungstexte und alte Prüfungen zur Verfügung. Informieren Sie sich auf unserer Website unter der Rubrik Publikationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um diese Dienstleistung zu buchen oder wenn Sie weitere Auskünfte wünschen.

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