Spanisch:
Einführung
Prüfungsprogramm
Prüfungsgebühren
Spanisch: Einführung
Die Spanisch-Schweizerische Handelskammer ist von der Handelskammer
in Madrid und der Universität Alcalá (Madrid) in der
Schweiz als Prüfungsorgan, Beauftragte, Partnerin und Vertreterin
zur Erteilung von Zertifikaten in Wirtschaftsspanisch in den verschiedenen
Sprachstufen ausgewählt worden.
Die Handelskammer in Madrid bietet seit 1978 Zertifikate an, die
ausreichende Kenntnisse der spanischen Sprache in dem Fachgebiet
der Handels- und Wirtschaftssprache nachweisen. Seit 1995, infolge
der Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Universität Alcalá
(eine der ältesten und angesehensten Universitäten Spaniens),
geniessen besagte Abschlüsse wieder akademischen Wert und sind
auf der ganzen Welt hoch angesehen. Diese Abschlüsse befriedigen
somit die grosse Nachfrage nach Erlernung und Anerkennung der Wirtschaftssprache
und stellen den Unternehmen ein zuverlässiges Mittel zur Beurteilung
der fachlichen Sprachkenntnisse ihrer Mitarbeiter zur Verfügung.
Folgende Abschlüsse können durch Ablegung der Prüfungen
in Wirtschaftsspanisch erlangt werden:
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Certificado Básico
de Español de los Negocios |
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Nachweis von Grundkenntnissen der spanischen
Sprache mit einem Minimum an besonderen Kenntnissen der Wirtschaftssprache,
ausreichend für die grundlegendsten Tätigkeiten des
Geschäftsalltags. Bestätigung von Kenntnissen der
spanischen Sprache, die dem Teilnehmer die Kommunikation in
Situationen des alltäglichen Lebens und in einfachen Situationen
der wirtschaftlichen und administrativen Tätigkeit innerhalb
des Unternehmens erlauben. |
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Certificado Superior
de Español de los Negocios |
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Nachweis einer guten Beherrschung der spanischen
Sprache und Kenntnisse der in der Geschäftswelt gebräuchlichen
Terminologie. Bestätigung der Sprachkompetenz des Spanischen
im Bereich des Geschäftsalltags und der Unternehmenswelt,
sowohl schriftlich als auch mündlich. |
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Diploma
de Español de los Negocios |
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Nachweis der Sprachkompetenz des Spanischen
mit einem hohen Spezialisierungsgrad in der Wirtschaftssprache.
Bestätigung fundierter Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft,
Recht und Verwaltung Spaniens und Lateinamerikas, wofür
eine umfassende Beherrschung der Sprache, einschliesslich der
Fachsprache, erforderlich ist. |
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Certificado Básico
de Español del Turismo |
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Nachweis von Grundkenntnissen der Fachsprache
im Tourismus, mit ausreichenden Sprachkenntnissen für die
grundlegende Kommunikation sowohl schriftlicher als auch mündlicher
Art in den Geschäftsbereichen Hotel- und Restaurantwesen
sowie Tourismus. |
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Certificado Superior
de Español del Turismo |
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Nachweis einer guten Beherrschung der spanischen
Sprache und Kenntnisse der Fachsprache, sowohl mündlich
als auch schriftlich, in den Geschäftsbereichen des Hotel-
und Restaurantwesens sowie Tourismus. |
Seit dem Frühjahr 2002 sind die Prüfungen zur Erlangung
der Zertifikate und des Diploms unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Bewertungskonzepte innerhalb der neuesten didaktischen
Strömungen überarbeitet sowie an die Vorgaben im Studienplan
des Instituto Cervantes angepasst worden.
Zur Vorbereitung der Prüfungen stellen wir Ihnen Texte zur
Verfügung, die aus Aufgaben früherer Prüfungen zusammengestellt
wurden und den drei Sprachstufen entsprechen (Cuadernos de Ejercicios
Resueltos I, Certificado Básico de Español de los
Negocios; Cuadernos de Ejercicios Resueltos II, Certificado Superior
de Español de los Negocios; Cuadernos de Ejercicios Resueltos
III, Diploma de Español de los Negocios). Sie stehen Ihnen
auf unserer Website im Bereich Veröffentlichungen zur Verfügung.
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PRÜFUNGSPROGRAMM
Die Offizielle Spanisch-Schweizerische Handelskammer möchte
den Zugang zu den Prüfungen für das Diplom/Zertifikat
"Español de los Negocios" erleichtern. Sie hat
deshalb ein flexibles Prüfungsprogramm ausgearbeitet, dessen
Prüfungstermine sich den beruflichen, persönlichen oder
institutionellen Bedürfnissen der interessierten Einzelpersonen,
Unternehmen oder Institutionen anpassen lassen.
Es werden zwei Arten von Prüfungen angeboten:
1. ORDENTLICHE PRÜFUNGEN
Die Prüfungen für Einzelpersonen finden zweimal jährlich
statt: im ersten und im vierten Quartal des Jahres. Die Prüfungsausschreibung
erfolgt mindestens 90 Tage vor dem Prüfungsdatum und enthält
alle nötigen Informationen über die Anmeldebedingungen
sowie das Datum und den Ort der Prüfungen. Der volle Ausschreibungstext
wird auf der Website der Handelskammer veröffentlicht und ihren
Mitgliedern sowie allen anderen Personen und Institutionen, die
auf dem Sekretariat der Kammer darum ersucht haben, per Post zugestellt.
2. AUSSERORDENTLICHE PRÜFUNGEN
Schulen, Instituten, Universitäten und Unternehmen bietet die
Handelskammer die Möglichkeit, die Prüfungen von einer
geschlossenen Gruppe ablegen zu lassen. In diesem Fall können
die Prüfungen am gewünschten Termin am Sitz der interessierten
Institution oder an einem anderen Ort durchgeführt werden.
Die Durchführung ausserordentlicher Prüfungen unterliegt
folgenden Bedingungen:
• Die Institution, welche die Durchführung der Prüfungen
verlangt, muss mindestens 5 Personen anmelden.
• Das Gesuch um Durchführung der Prüfungen muss
mindestens 60 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin
gestellt werden.
• Die Prüfungen können irgendwo in der Schweiz oder
im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt werden.
• Zu rein informativen Zwecken gibt die Handelskammer auf
ihrer Website die Durchführung der Prüfung und den Namen
der gesuchstellenden Institution bekannt. Die gesuchstellende Institution
kann die Handelskammer allerdings bitten, von einer Veröffentlichung
abzusehen.
• Auf den Prüfungsgebühren wird ein Rabatt gewährt
(siehe unten).
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PRÜFUNGSGEBÜHREN
1. ORDENTLICHE PRÜFUNGEN
Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 225.–. Mitglieder
der Handelskammer erhalten 10 % Rabatt.
Die Prüfungsgebühr ist innert 10 Tagen nach der Anmeldung
zu bezahlen, spätestens jedoch 5 Tage vor der Durchführung
der Prüfung.
Bezahlte Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
Kann der Kandidat die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen
nicht ablegen, ist er gegen Vorlegung eines entsprechenden ärztlichen
Zeugnisses berechtigt, sie am nächsten ordentlichen Prüfungstermin
abzulegen.
2. AUSSERORDENTLICHE PRÜFUNGEN
Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 202.50 pro angemeldeten
Kandidaten.
Die Prüfungsgebühren für alle angemeldeten Kandidaten
sind innert 10 Tage nach der Prüfungsanmeldung en bloc zu bezahlen,
spätestens jedoch 20 Tage vor der Durchführung der Prüfung.
Bezahlte Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
Kann ein Kandidat die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen
nicht ablegen, ist er gegen Vorlegung eines entsprechenden ärztlichen
Zeugnisses berechtigt,
(i) sie am nächsten ausserordentlichen, von derselben Institution
beantragten Prüfungstermin abzulegen;
(ii) sie am nächsten ordentlichen Prüfungstermin der
Handelskammer gegen Nachzahlung von Fr. 40.– abzulegen.
Institutionen, die ausserhalb der Stadt Zürich die Durchführung
einer ausserordentlichen Prüfung wünschen, haben der Handelskammer
die entsprechenden Bahnbillette der Prüfungsexperten von der
Stadt Zürich bis zum Prüfungsort zu vergüten.
C. VORBEREITUNGSMATERIAL
Die Handelskammer stellt den Spanischlernenden und lehrenden Übungstexte
und alte Prüfungen zur Verfügung. Informieren Sie sich
auf unserer Website unter der Rubrik Publikationen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um diese Dienstleistung
zu buchen oder wenn Sie weitere Auskünfte wünschen.
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